وَلَا تَقْرَبُوا مَالَ الْيَتِيمِ إِلَّا بِالَّتِي هِيَ أَحْسَنُ حَتَّىٰ يَبْلُغَ أَشُدَّهُ ۚ وَأَوْفُوا بِالْعَهْدِ ۖ إِنَّ الْعَهْدَ كَانَ مَسْئُولًا
Abu Rida
Und tastet nicht das Gut der Waise an, es sei denn zu (ihrem) Besten, bis sie die Reife erreicht hat. Und haltet die Verpflichtung ein; denn über die Verpflichtung muß Rechenschaft abgelegt werden.
Bubenheim & Elyas
Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiß, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.
Khoury
Und nähert euch nicht dem Vermögen des Waisenkindes, es sei denn auf die beste Art, bis es seine Vollkraft erreicht hat. Und erfüllt eingegangene Verpflichtungen. Ober die Verpflichtungen wird Rechenschaft gefordert.
Zaidan
Und nähert euch nicht dem Vermögen des Waisenkindes, es sei denn auf die bessere Art, (solange) bis es mündig wird. Und erfüllt eure Abmachungen! Gewiß, die Abmachung wird verantwortet.