وَإِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَبَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمْسِكُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ أَوْ سَرِّحُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ ۚ وَلَا تُمْسِكُوهُنَّ ضِرَارًا لِتَعْتَدُوا ۚ وَمَنْ يَفْعَلْ ذَٰلِكَ فَقَدْ ظَلَمَ نَفْسَهُ ۚ وَلَا تَتَّخِذُوا آيَاتِ اللَّهِ هُزُوًا ۚ وَاذْكُرُوا نِعْمَتَ اللَّهِ عَلَيْكُمْ وَمَا أَنْزَلَ عَلَيْكُمْ مِنَ الْكِتَابِ وَالْحِكْمَةِ يَعِظُكُمْ بِهِ ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ وَاعْلَمُوا أَنَّ اللَّهَ بِكُلِّ شَيْءٍ عَلِيمٌ
Abu Rida
Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlaßt sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah über alles Bescheid weiß.
Bubenheim & Elyas
Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß.
Khoury
Und wenn ihr die Frauen entlaßt und sie das Ende ihrer Frist erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Behaltet sie aber nicht aus Schadenslust, um Übertretungen zu begehen. Wer dies tut, der hat sich selbst Unrecht getan. Und nehmt euch nicht die Zeichen Gottes zum Gegenstand des Spottes, und gedenket der Gnade Gottes zu euch und dessen, was Er von dem Buch und der Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Gott und wißt, daß Gott über alle Dinge Bescheid weiß.
Zaidan
Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrer Wartezeit näherten, dann behaltet sie gemäß dem Gebilligten oder entlasst sie gemäß dem Gebilligten. Und behaltet sie nicht zum Schädigen, um Übertretung zu begehen. Und wer solches macht, der beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Und nehmt euch ALLAHs Ayat nicht zum Spott! Und gedenkt der Gabe ALLAHs euch gegenüber und dessen, was ER euch von der Schrift und der Weisheit hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß über alles allwissend ist.