مَا كَانَ عَلَى النَّبِيِّ مِنْ حَرَجٍ فِيمَا فَرَضَ اللَّهُ لَهُ ۖ سُنَّةَ اللَّهِ فِي الَّذِينَ خَلَوْا مِنْ قَبْلُ ۚ وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَرًا مَقْدُورًا
Abu Rida
Es bringt den Propheten in keine Verlegenheit, was Allah für ihn angeordnet hat. Das war Allahs Vorgehen gegen jene, die vordem dahingingen, und Allahs Befehl ist ein unabänderlicher Beschluß
Bubenheim & Elyas
Es besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Allah für ihn verpflichtend gemacht hat. (So war) Allahs Gesetzmäßigkeit mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind - und Allahs Anordnung ist ein fest gefaßter Beschluß
Khoury
Es besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Gott für ihn festgelegt hat. So war das beispielhafte Verhalten Gottes mit denen, die vorher dahingegangen sind - und der Befehl Gottes ist ein fest gefaßter Beschluß -,
Zaidan
Keineswegs ist es für den Propheten eine Unannehmlichkeit in dem, was ALLAH ihm auferlegte. Dies ist ALLAHs Handlungsweise mit denjenigen, die vorher vergingen. Und ALLAHs Bestimmung ist eine festgelegte Bestimmung.