يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نَكَحْتُمُ الْمُؤْمِنَاتِ ثُمَّ طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِنْ قَبْلِ أَنْ تَمَسُّوهُنَّ فَمَا لَكُمْ عَلَيْهِنَّ مِنْ عِدَّةٍ تَعْتَدُّونَهَا ۖ فَمَتِّعُوهُنَّ وَسَرِّحُوهُنَّ سَرَاحًا جَمِيلًا
Abu Rida
O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch dann von ihnen scheiden lasset, ehe ihr sie berührt habt, so besteht für euch ihnen gegenüber keine Wartefrist, die sie einhalten müßten. Darum beschenkt sie und entlaßt sie auf geziemende Weise.
Bubenheim & Elyas
O die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch hierauf von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr für sie keine von euch berechnete Wartezeit aussetzen; gewährt ihnen eine Abfindung und gebt sie auf schöne Weise frei.
Khoury
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und sie hierauf entlaßt, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr ihnen nicht eine von euch berechnete Wartezeit auferlegen. Sichert ihnen eine Versorgung und laßt sie auf eine schöne Weise frei.
Zaidan
Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr die iman-verinnerlichenden Frauen heiratet und dann euch von ihnen durch Talaq-Scheidung trennt, bevor ihr sie intim berührt habt, dann habt ihr sie zu keiner 'Idda zu verpflichten. Also gebt ihnen das ihnen Zustehende und scheidet euch von ihnen auf gütige Weise.