فَإِذَا قَضَيْتُمُ الصَّلَاةَ فَاذْكُرُوا اللَّهَ قِيَامًا وَقُعُودًا وَعَلَىٰ جُنُوبِكُمْ ۚ فَإِذَا اطْمَأْنَنْتُمْ فَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ ۚ إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَوْقُوتًا
Abu Rida
Und wenn ihr das Gebet verrichtet habt, dann gedenket Allahs im Stehen, Sitzen und im Liegen. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet; wahrlich das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht.
Bubenheim & Elyas
Wenn ihr das Gebet vollzogen habt, dann gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend). Wenn ihr in Ruhe seid, dann verrichtet das Gebet (wie üblich). Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.
Khoury
Und wenn ihr das Gebet beendet habt, dann gedenket Gottes im Stehen und Sitzen und auf euren Seiten liegend. Und wenn ihr Ruhe habt, dann verrichtet das Gebet. Das Gebet ist für die Gläubigen eine für bestimmte Zeiten festgesetzte Vorschrift.
Zaidan
Und wenn ihr dann das rituelle Gebet vollendet habt, dann gedenkt ALLAHs im Stehen, im Sitzen und im Liegen (auf der Seite). Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann verrichtet das rituelle Gebet ordnungsgemäß! Gewiß, das (Verrichten des) Gebets bleibt den Mumin immer eine durch Zeitpunkte bestimmte Verpflichtung.