يَسْتَفْتُونَكَ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِي الْكَلَالَةِ ۚ إِنِ امْرُؤٌ هَلَكَ لَيْسَ لَهُ وَلَدٌ وَلَهُ أُخْتٌ فَلَهَا نِصْفُ مَا تَرَكَ ۚ وَهُوَ يَرِثُهَا إِنْ لَمْ يَكُنْ لَهَا وَلَدٌ ۚ فَإِنْ كَانَتَا اثْنَتَيْنِ فَلَهُمَا الثُّلُثَانِ مِمَّا تَرَكَ ۚ وَإِنْ كَانُوا إِخْوَةً رِجَالًا وَنِسَاءً فَلِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الْأُنْثَيَيْنِ ۗ يُبَيِّنُ اللَّهُ لَكُمْ أَنْ تَضِلُّوا ۗ وَاللَّهُ بِكُلِّ شَيْءٍ عَلِيمٌ
Abu Rida
Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: "Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hinterläßt, aber eine Schwester hat, dann erhält sie die Hälfte seiner Erbschaft; und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Sind es aber zwei (Schwestern), dann erhalten sie zwei Drittel von seiner Erbschaft. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Allah macht euch das klar damit ihr nicht irrt; und Allah weiß über alle Dinge Bescheid.
Bubenheim & Elyas
Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.
Khoury
Sie fragen dich um Rechtsauskunft. Sprich: Gott gibt euch eine Rechtsauskunft über die seitliche Verwandtschaft. Wenn jemand stirbt, ohne ein Kind zu haben, und er eine Schwester hat, dann steht ihr die Hälfte dessen, was er hinterläßt, zu. Und er beerbt sie, wenn sie kein Kind hat. Wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen zwei Drittel dessen, was er hinterläßt, zu. Wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann steht dem männlichen Geschwister soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu. Gott macht es euch deutlich, damit ihr nicht irregeht. Und Gott weiß über alle Dinge Bescheid.
Zaidan
Und sie fragen dich nach einer Fatwa, sag: "ALLAH gibt euch Fatwa hinsichtlich der Kalala. Wenn ein Mensch stirbt, ohne daß er Kinder (oder Eltern), aber eine Schwester (väterlicherseits) hinterläßt, so bekommt sie die Hälfte dessen, was er hinterläßt, und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder (oder Eltern) hinterläßt. Und wenn sie zwei Schwestern waren, dann bekommen sie zwei Drittel dessen, was er hinterläßt. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, so bekommt der Mann das Gleiche wie zwei Frauen." ALLAH erläutert euch, damit ihr nicht irrt. Und ALLAH ist über alles allwissend.
: