يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا شَهَادَةُ بَيْنِكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ حِينَ الْوَصِيَّةِ اثْنَانِ ذَوَا عَدْلٍ مِنْكُمْ أَوْ آخَرَانِ مِنْ غَيْرِكُمْ إِنْ أَنْتُمْ ضَرَبْتُمْ فِي الْأَرْضِ فَأَصَابَتْكُمْ مُصِيبَةُ الْمَوْتِ ۚ تَحْبِسُونَهُمَا مِنْ بَعْدِ الصَّلَاةِ فَيُقْسِمَانِ بِاللَّهِ إِنِ ارْتَبْتُمْ لَا نَشْتَرِي بِهِ ثَمَنًا وَلَوْ كَانَ ذَا قُرْبَىٰ ۙ وَلَا نَكْتُمُ شَهَادَةَ اللَّهِ إِنَّا إِذًا لَمِنَ الْآثِمِينَ
Abu Rida
O ihr, die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, liegt die Zeugenschaft zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung bei euch: (bei) zwei Redlichen unter euch, oder zwei anderen, die nicht zu euch gehören, wenn ihr gerade im Land herumreist und euch das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet zurückhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah schwören: "Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um einen nahen Verwandten, und wir verhehlen das Zeugnis Allahs nicht; wahrlich, wir wären sonst Sünder."
Bubenheim & Elyas
O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."
Khoury
O ihr, die ihr glaubt, wenn einer von euch im Sterben liegt und sein Testament machen will, so soll das Zeugnis unter euch erfolgen durch zwei gerechte Leute von euch - oder durch zwei andere, die nicht von euch sind, wenn ihr im Land umherwandert und euch das Todesunglück trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr Zweifel habt, bei Gott schwören: «Wir verkaufen es nicht für irgendeinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt. Und wir verschweigen das Zeugnis Gottes nicht, sonst gehörten wir zu denen, die sich versündigen.»
Zaidan
Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! (Zum Gebotenen gehört) ein Zeugnis unter euch, wenn ihr im Sterben liegt und das Vermächtnis regelt. (Es sollen es bezeugen) zwei Redliche von euch oder zwei andere von denen, die nicht zu euch gehören, wenn ihr auf Reisen seid und das Unglück des Todes euch ereilt. Ihr haltet sie (beide Zeugen) nach dem rituellen Gebet auf, dann schwören sie bei ALLAH - falls ihr Zweifel hegen solltet -: "Wir erkaufen uns damit nichts Geringfügiges, selbst dann nicht, wenn derjenige, (für den wir Zeugnis ablegen), ein Verwandter ist, und wir verbergen nicht das von ALLAH gebotene Zeugnis, sonst gehören wir doch zu den Verfehlenden."