وَمَا عَلَى الَّذِينَ يَتَّقُونَ مِنْ حِسَابِهِمْ مِنْ شَيْءٍ وَلَٰكِنْ ذِكْرَىٰ لَعَلَّهُمْ يَتَّقُونَ
Abu Rida
Den Gottesfürchtigen obliegt nicht die Verantwortung für jene, sondern nur das Ermahnen, auf daß jene gottesfürchtig werden mögen.
Bubenheim & Elyas
Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf daß sie gottesfürchtig werden mögen.
Khoury
Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist nur eine Ermahnung, auf daß sie gottesfürchtig werden.
Zaidan
Diejenigen, die Taqwa gemäß handeln, verantworten von ihrer Rechenschaft nichts, doch (sie haben die Pflicht) zur Ermahnung, damit sie (die Lästerer) Taqwa suchen.
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