وَإِنْ فَاتَكُمْ شَيْءٌ مِنْ أَزْوَاجِكُمْ إِلَى الْكُفَّارِ فَعَاقَبْتُمْ فَآتُوا الَّذِينَ ذَهَبَتْ أَزْوَاجُهُمْ مِثْلَ مَا أَنْفَقُوا ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ الَّذِي أَنْتُمْ بِهِ مُؤْمِنُونَ
Abu Rida
Und wenn irgendeine von euren Frauen von euch zu den Ungläubigen fortgeht, dann gebt, wenn ihr (bei den Ungläubigen) Beute macht, jenen (Gläubigen), deren Frauen fortgegangen sind, das gleiche von dem, was sie (für ihre Frauen) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.
Bubenheim & Elyas
Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.
Khoury
Und wenn euch etwas von euren Gattinnen an die Ungläubigen abhanden kommt und ihr nach einer Strafaktion Beute macht, dann laßt denen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel zukommen, wie sie ausgegeben haben. Und fürchtet Gott, an den ihr glaubt.
Zaidan
Und sollte eine von euren Ehepartnern zu den Kafir überlaufen und ihr übt Vergeltung, dann gebt denjenigen, deren Frauen gingen, Gleiches wie das, was sie ausgaben. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, an Den ihr den Iman verinnerlicht.
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