لِيُنْفِقْ ذُو سَعَةٍ مِنْ سَعَتِهِ ۖ وَمَنْ قُدِرَ عَلَيْهِ رِزْقُهُ فَلْيُنْفِقْ مِمَّا آتَاهُ اللَّهُ ۚ لَا يُكَلِّفُ اللَّهُ نَفْسًا إِلَّا مَا آتَاهَا ۚ سَيَجْعَلُ اللَّهُ بَعْدَ عُسْرٍ يُسْرًا
Abu Rida
Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen.
Bubenheim & Elyas
Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und wem seine Versorgung bemessen (zugeteilt) wurde, der soll (eben) von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen.
Khoury
Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Vermögen die Aufwendungen gestalten. Und wem der Unterhalt bemessen zugeteilt wurde, der soll von dem ausgeben, was Gott ihm hat zukommen lassen. Gott fordert von einem nur das, was Er ihm hat zukommen lassen. Gott wird nach der schwierigen Lage Erleichterung schaffen.
Zaidan
Der Vermögende soll seinem Vermögen nach Unterhalt gewähren! Und wem wenig Rizq gewährt wurde, der soll Unterhalt geben von dem, was ALLAH ihm gewährte. ALLAH obliegt keiner Seele außer, was ER ihr gewährte. ALLAH wird nach der Beengtheit Entspannung machen.
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