مَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَنْ يَعْمُرُوا مَسَاجِدَ اللَّهِ شَاهِدِينَ عَلَىٰ أَنْفُسِهِمْ بِالْكُفْرِ ۚ أُولَٰئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَالُهُمْ وَفِي النَّارِ هُمْ خَالِدُونَ
Abu Rida
Die Götzendiener dürfen keine Erhaltung der Moscheen Allahs vornehmen, solange sie gegen sich selbst den Unglauben bezeugen. Sie sind es, deren Werke nichtig sein sollen, und sie müssen auf ewig im Feuer bleiben.
Bubenheim & Elyas
Es steht den Götzendienern nicht zu, Allahs Gebetsstätten zu bevölkern, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durch den Unglauben. Deren Werke werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig bleiben.
Khoury
Es steht den Polytheisten nicht zu, in den Moscheen Gottes zu verweilen und Dienst zu tun, wo sie gegen sich selbst bezeugen, ungläubig zu sein. Deren Werke sind wertlos, und sie werden im Feuer ewig weilen.
Zaidan
Es gebührt sich nicht für die Muschrik, daß sie die Moscheen ALLAHs zum "Gottesdienst” aufsuchen, während sie Kufr sich selbst gegenüber bezeugen. Diesen wurden ihre Werke zunichte gemacht und im Feuer werden sie ewig bleiben.
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