إِلَّا عَلَىٰ أَزْوَاجِهِمْ أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ فَإِنَّهُمْ غَيْرُ مَلُومِينَ
Abu Rida
außer bei ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn da sind sie nicht zu tadeln.
Bubenheim & Elyas
außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln,
Khoury
Außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was ihre Rechte (an Sklavinnen) besitzt - dann sind sie nicht zu tadeln;
Zaidan
außer vor ihren Ehepartnern oder vor denen, die ihnen gehören, denn dann gewiß sind sie nicht zu tadeln,